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FAQ & Downloads

Das Wichtigste in Kürze

Überbetriebliche Kurse (üK) sind gemäss Bildungsverordnung obligatorisch und müssen vollumfänglich besucht werden. Ausnahme bilden Lernende nach Art. 32, welche die Kurse auf freiwilliger Basis besuchen können.

Ausbildungszentrum WäBi, Seestrasse 69, 8820 Wädenswil Die Zuteilung der Klassenzimmer ist am Infoscreen beim Haupteingang ersichtlich.

Die Lernenden erhalten rund 8 Wochen vor Kursbeginn ein persönliches Kurs-Aufgebot. Ab Ende Juli sind alle Kursdaten für das laufende Schuljahr auf unserer Webseite publiziert. Zudem erhalten die Lehrbetriebe eine Jahres-Gesamtübersicht aller Kursdaten ihrer Lernenden.

Täglich von 08.00 – 16.30 Uhr gemäss Aufgebot. Bitte erscheinen Sie pünktlich! Am Berufsschultag findet kein üK statt. An diesem Tag besuchen Sie Ihre Berufsschule.

Die Kleidervorschrift während des üK wird Ihnen jeweils mit dem Aufgebot zugestellt. Ein Merkblatt dazu finden Sie auch unter: www.hgf.ch / Rubrik Merkblätter.

Zur sicheren Aufbewahrung Ihrer persönlichen Utensilien stehen Garderobenschränke im Erdgeschoss des Ausbildungszentrums zur Verfügung. Dazu benötigte Vorhängeschlösser können Sie entweder von zu Hause mitnehmen oder gegen eine Gebühr von CHF 5.00 direkt im Sekretariat bei Ankunft am ersten Kurstag beziehen.

Die Kosten für die üK werden vom Lehrbetrieb getragen, sofern ein gültiger Lehrvertrag vorliegt. Den Lernenden dürfen durch den Kursbesuch keine Kosten entstehen. Lernende ohne gültigen Lehrvertrag können Kurse nur dann besuchen, wenn sie die Kursgebühr am ersten Kurstag bar bezahlen. Die geltenden Kursgebühren können telefonisch unter Tel. 044 495 80 40 erfragt werden. Lernende nach Art. 32 müssen die Kursgebühren selber tragen. Die Vorgehensweise über An- resp. Abmeldung wird den Betroffenen im Aufgebot erläutert.

Kursverschiebungen können durch schriftlichen oder mündlichen Antrag des Lehrmeisters beantragt werden. Gründe für eine Verschiebung sind:

Krankheit oder Unfall (Artztzeugnis einreichen), Militär- oder Zivildienst (Aufgebot einreichen), Todesfall im engsten Familienkreis. Weitere Abwesenheiten können durch die Schulleitung bewilligt werden (ohne Anspruch).

Betriebliche Gründe zählen nicht - wir gehen davon aus, dass alle Betriebe Ihre Lernenden einsetzen möchten.

üK werden auch während den Berufsschulferien (ausgenommen Sommer- und Weihnachtsferien) durchgeführt. Kurse während den Berufsschulferien finden am Block statt.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Hausaufgaben, Wochenberichte, etc. extern ausdrucken und in den Kurs mitnehmen. Ihre Instruktorin / Ihr Instruktor liest keine Dateien, welche Sie auf einem USB-Stick abgespeichert in den Kurs mitnehmen. Es ist nicht gestattet, persönliche Dokumente im Ausbildungszentrum auszudrucken.

Die in den üK mitzubringenden Lehr- und Hilfsmittel sind im Aufgebot erwähnt.

Berufsbildner/innen bzw. Lehrmeister/innen sind herzlich eingeladen, ihre Lernenden während des üK zu besuchen. Für eine vorgängige Terminabsprache sind wir Ihnen dankbar. 

Häufig gestellte Fragen zu den ÜK's für EFZ und EBA

Ja, da jährlich über 1‘700 Lernende ihre überbetriebliche Kurse (üK) am Bildungszentrum Wädenswil absolvieren, brauchen wir diese Wochen. Wir sind uns aber der Problematik der Betriebe bewusst und versuchen, uns da auf ein Minimum zu beschränken.

Sämtliche Kursinhalte sind in der üK-Dokumentation (üK-Ordner) aufgeführt und können unter www.hotelgastro.ch heruntergeladen werden. Den üK-Ordner beziehen die Lernenden im üK 1.

Die Kursbeurteilungen werden innerhalb von 7 Tagen nach Kursende - zusammen mit der Kursrechnung - an den Lehrbetrieb verschickt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Beurteilungen häufig in der Buchhaltung hängen bleiben und/oder intern nicht weitergeleitet werden.

Entweder handelt es sich um einen Vorhol- oder Nachholkurs oder die/der Lernende hat die Klasse an der Berufsschule gewechselt. Klassenwechsel werden uns durch die ABZ mitgeteilt, worauf wir eine Umbuchung der Klasse vornehmen. Ein Klassenwechsel bringt auch eine Änderung des üK-Besuches mit sich.

Die Bildungsverordnung sieht vor, dass der üK 1 kurz nach Lehrbeginn durchgeführt wird. Er wird als Erleichterung in den Berufseinstieg angesehen.

Gemäss Richtlinien müssen wir die Klassen analog der ABZ führen. Ein grosser Teil der Lernenden wird zwischen Februar und April beim MBA angemeldet, welche anschliessend von der ABZ weiterverarbeitet und in Klassen eingeteilt werden. Dieses Zeitfenster ist jedoch nicht abschliessend; denn bis im Juli werden laufend Neuanmeldungen beim MBA gemeldet. Unsere Kursplanung können wir somit erst erstellen, wenn wir sämtliche neue Klassenzuteilungen erhalten haben.

Wir sind Montag bis Freitag von 07.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr erreichbar.

Eine telefonische Anmeldung ermöglicht es uns, die Anzahl Besuchende pro Kurstag zu steuern. Zudem sind wir darüber informiert, wer sich, nebst unseren Schülern, im Ausbildungszentrum aufhält.

Grundsätzlich steht es den Berufsbildnern frei, wann sie welchen Kurstag besuchen möchten. Das Rahmenprogramm ist täglich wie folgt: Theorie 08.15 – 09.45 Uhr, Praxis 10.00 – 14.00 Uhr, Theorie 14.15 – 16.30 Uhr.

Grundlegende Informationen zur Nachholbildung nach Art. 32

Nein. Alle Kontaktdaten und Klasseneinteilungen werden uns von der Allgemeinen Berufsschule gemeldet. Sie erhalten vom Ausbildungszentrum direkt das entsprechende Kursaufgebot.

Für Lernende nach Art. 32 ist der Kursbesuch freiwillig; die Kurse müssen nicht zwingend besucht werden.

Lernende nach Art. 32 besuchen meist nur die Kurse 3, 4 & 5. Es entscheidet jeder Lernende nach Art. 32 individuell, welche Kurselemente er besuchen möchte.

Lernenden nach Art. 32 mit langjähriger Berufserfahrung empfehlen wir, wenigstens die beiden üK 4 und 5 zu besuchen. Da der praktische Teil des Qualifikationsverfahrens im Ausbildungszentrum Wädenswil durchgeführt wird, macht es Sinn, sich vorher im Rahmen eines üK mit der Infrastruktur vor Ort vertraut zu machen. Ausserdem werden, v.a. im üK 5, Bereiche des Qualifikationsverfahrens thematisiert.

Die Kurskosten variieren, je nach Berufsgruppe und Kurs. Sie liegen jedoch alle zwischen CHF 635.00 und CHF 805.00 pro Kurs. Die effektiven Kurskosten werden in jedem Aufgebot ausgewiesen.

Lernende nach Art. 32 müssen die Kurskosten am 1. Kurstag in bar entrichten und erhalten eine Quittung. Eine Rechnung wird nicht ausgestellt.

Ab Mitte Juli werden die Kurse fürs kommende Schuljahr auf der Webseite www.hgf.ch publiziert. Alle Lernende erhalten rund 8 Wochen vor Kursbeginn ein persönliches Aufgebot.

Nein. Allen Lernenden werden die jeweiligen Kurse automatisch zugeteilt. Lernende nach Art. 32 sind somit zu allen Kursen angemeldet. Lernende nach Art. 32 entscheiden nach dem Erhalt von jedem Aufgebot selber, ob sie am Kurs teilnehmen wollen oder nicht. Wird von einem Kursbesuch abgesehen, ist eine Abmeldung jedoch zwingend nötig. Das Vorgehen ist im Aufgebot beschrieben.